Das “Gesetz für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung” verpflichtet Gemeinden zur Erstellung:

  • bei über 100.000 Einwohner: Bis zum 30. Juni 2026
  • bei unter 100.000 Einwohner: Bis zum 30. Juni 2028

Dabei besteht für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern die Möglichkeit, ein bundeslandabhängiges vereinfachtes Verfahren durchzuführen.